Kein Spatenstich ohne Baugenehmigung! Diese Aussage trifft
auf die meisten Bauvorhaben zu. Verstöße führen schnell zum Baustopp und zu
erheblichen Geldbußen für den Bauherrn. Zwar gibt es auch genehmigungsfreie
Bauvorhaben. Auf welche Objekte diese Ausnahme zutrifft ist jedoch im jeden
Bundesland anders und richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Daher
hier einige Informationen, was Sie rund um dieses Thema wissen sollten.
Bauvoranfrage
Stellen Sie in jedem Fall eine Bauvoranfrage. So können Sie
bereits vor der eigentlichen Planung feststellen, ob sich ihr Wunschhaus auf
diesem Grundstück realisieren lässt. Die Anfrage können Sie sogar schon vor dem
Grundstückskauf stellen. Von Ihrer zuständigen Gemeinde erhalten Sie
anschließend einen Bauvorbescheid, der zwar zeitlich begrenzt aber dennoch
verbindlich ist.
Bauantrag
Nun kann auch der Bauantrag gestellt werden. Dieser darf nicht
vom Bauherrn selber eingereicht werden. Hierzu benötigen Sie beispielsweise
einen Architekten der berechtigt ist den Bauantrag vorzulegen. Er kann Sie auch
darüber aufklären, welche Unterlagen benötigt werden. Zudem wird er darauf
achten, dass der Antrag vollständig eingereicht wird, damit es hier keine
Komplikationen mit dem Bauamt gibt. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören z.
B. der katasteramtliche Lageplan, die zeichnerischen Darstellungen des
Bauvorhabens und die Wohn- und Nutzflächenberechnung.
Prüfungsverfahren und Genehmigung
Anschließend durchläuft Ihr Antrag ein Prüfverfahren beim
zuständigen Amt, was etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Es wird kontrolliert,
ob Ihr Bauvorhaben mit den Bestimmungen des Bebauungsplans und des
Bauordnungsrechts übereinstimmt. Sind alle Angaben in Ordnung erfolgt im
letzten Schritt die Genehmigung. Hierzu erhalten Sie eine entsprechende
Baugenehmigung. Damit steht der Ausführung Ihres Projektes nichts mehr im Wege.
Ausnahmen
Wie bereits erwähnt, gibt es auch Fälle, in denen eine
Baugenehmigung nicht zwingend erforderlich ist. Diese Ausnahme bezieht sich auf
Einfamilienhäuser und ist abhängig vom Bundesland. Voraussetzungen dafür sind ein
verbindlicher Bebauungsplan und eine gesicherte Erschließung des Grundstückes.
Der Architekt muss dann nur eine Bauanzeige an das zuständige Bauamt schicken.
Erfolgt von dieser Seite innerhalb einer bestimmten Frist kein Widerspruch, kann
der Hausbau begonnen werden.
Tipp:
Wenn Sie ein Wohnhaus im Bundesland Bayern bauen möchten, erhalten Sie im
BayernPortal (https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/48887380325)
weitere
Informationen über erforderliche Unterlagen und Kosten für den Bauantrag.
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